Allgemeine Informationen
Varianten
Ein Bedarfsausweis für Wohngebäude ist aufgrund seiner Aussagekräftigkeit zu bevorzugen.
Energieeffiziente Häuser haben auf dem Immobilienmarkt die Nase vorn: Es fallen weniger Ausgaben für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das wird auch in der Zukunft immer wichtiger.
Dieser wird anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten, des umbauten Raumes und des energetischen Zustands der Wände, Fenster, Heizung etc. ermittelt.
Dazu ist eine aufwendige Datenerhebung ( s. Checkliste ) und ein Vororttermin nötig. Die Kennwerte beziehen sich auf genau dieses Gebäude, unabhängig vom individuellen Heiz ,- und Wohnverhalten der Bewohner.
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude legt lediglich die Verbrauchswerte Heiz,- und Warmwasser, der vergangen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen.
Dazu stellt der Eigentümer, nach der Checkliste, seine Daten zur Verfügung und somit wird der Energieverbrauchs-kennwert rechnerisch ermittelt. Somit ist der Aufwand des Verbrauchsausweises der Datenerhebung wesentlich geringer, jedoch die Aussagekraft ebenso.
Für Nichtwohngebäude, gewerbliche oder gemischt genutzte Objekte, können unter bestimmten Bedingungen vereinfacht im Verbrauchsausweis mittels Verbrauch der Heizung, Warmwasser und Strom dargestellt werden.
Zur Erstellung eines Bedarfsausweises sind Baupläne, vermaßte Grundrisse, Ansichten etc. und weitere technische Angaben zum jeweiligen Gebäude nötig.
Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, erstellen wir ein Aufmaß zur Ermittlung des beheizten umbauten Raumes, als eine wesentliche Arbeitsgrundlage.
Die Vermarktung Ihres Objektes / Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Mit der Offerte Ihres Objektes in Zeitungen, Zeitschriften, Webseiten und Portalen müssen gem. GEG 2020 verschiedene Pflichtangaben, u.a. Art des vorhandenen Energieausweises, der Energieträger für die Heizung, Baujahr, Effizienzklasse aufgeführt werden.
Fehlen Pflichtangaben oder sind diese fehlerhaft, so drohen Bußgelder und Abmahnungen.
Beim Besichtigungstermin muss der Energieausweis vorliegen und deutlich sichtbar ausgehängt, oder ausgelegt werden.
Modernisierungsmaßnahmen
Der Ausweis dokumentiert den Ist- Zustand und verpflichtet nicht zur Durchführung der angegebenen Maßnahmen zur Modernisierung.
Jedoch sind sie ein gutes Indiz zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Sie sind gute Beiträge zur Reduzierung des Energiebedarfs.
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