Hinweise rund um den Energieausweis für Wohngebäude

 

Allgemeine Informationen

 

  • Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Verbesserung seiner Energieeffizienz.

 

  • Wird ein Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Kauf- oder Mietinteressenten seinen Energieausweis, spätestens bei der Besichtigung auszulegen.

 

  • Jedes neu gebaute Haus benötigt einen Energieausweis, ebenso Gebäude im Bestand. Davon ausgenommen sind unter anderem denkmalgeschützte Gebäude. 

 

  • Ein Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude erstellt, nicht für einzelne Wohnungen und ist 10 Jahre lang gültig. 

 

  • Ab dem  1. November 2020 gilt nun das GEG (GebäudeEnergieGesetz). Darin sind  Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung geregelt.

 

 

 

Varianten

Bedarfsausweis

Eckpunkte :
- Baujahr bis  1977
- bis 4 Wohnungen
- Neubau
- nicht sanierte Gebäude im Sinne der WärmeschutzV 1977

Ein Bedarfsausweis für Wohngebäude ist aufgrund seiner Aussagekräftigkeit zu bevorzugen. 

Energieeffiziente Häuser haben auf dem Immobilienmarkt die Nase vorn: Es fallen weniger Ausgaben für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das wird auch in der Zukunft immer wichtiger.

Dieser wird anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten, des umbauten Raumes und des energetischen Zustands der Wände, Fenster, Heizung etc. ermittelt. 

Dazu ist eine aufwendige Datenerhebung ( s. Checkliste ) und ein Vororttermin nötig. Die Kennwerte beziehen sich auf genau dieses Gebäude, unabhängig vom individuellen Heiz ,- und Wohnverhalten der Bewohner. 

 

Verbrauchsausweis

Eckpunkte :
- Baujahr nach 1977
- mehr als 4 Wohnungen 
- erfüllt das Anfoderungsniveau der WärmeschutzV von 1977
 

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude legt lediglich die Verbrauchswerte Heiz,- und Warmwasser, der vergangen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. 

Dazu stellt der Eigentümer, nach der Checkliste, seine Daten zur Verfügung und somit wird der Energieverbrauchs-kennwert rechnerisch ermittelt. Somit ist der Aufwand des Verbrauchsausweises der Datenerhebung wesentlich geringer, jedoch die Aussagekraft ebenso.

Für Nichtwohngebäude, gewerbliche oder gemischt genutzte Objekte, können unter bestimmten Bedingungen vereinfacht im Verbrauchsausweis mittels Verbrauch  der Heizung, Warmwasser und Strom dargestellt werden.

 

 

Aufmaß

Eckpunkte :
- notwendig bei fehlenden Bauplänen
- Grundlage für die Erstellung des        
  Bedarfsausweises.

 

Zur Erstellung eines Bedarfsausweises sind Baupläne, vermaßte Grundrisse, Ansichten etc. und weitere technische Angaben zum jeweiligen Gebäude nötig.

Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, erstellen wir ein Aufmaß zur Ermittlung des beheizten umbauten Raumes, als eine wesentliche Arbeitsgrundlage.

 

 


Verpflichtungen aus dem Energieausweis

Die Vermarktung Ihres Objektes / Pflichtangaben in Immobilienanzeigen 

Mit der Offerte Ihres Objektes in Zeitungen, Zeitschriften, Webseiten und Portalen müssen gem. GEG 2020 verschiedene Pflichtangaben, u.a. Art des vorhandenen Energieausweises, der Energieträger für die Heizung, Baujahr, Effizienzklasse aufgeführt werden. 

Fehlen Pflichtangaben oder sind diese fehlerhaft, so drohen Bußgelder und Abmahnungen.

Beim Besichtigungstermin muss der Energieausweis vorliegen und deutlich sichtbar ausgehängt, oder ausgelegt werden.

 

Modernisierungsmaßnahmen

Der Ausweis dokumentiert den Ist- Zustand und verpflichtet nicht zur Durchführung der angegebenen Maßnahmen zur Modernisierung. 

Jedoch sind sie ein gutes Indiz zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Sie sind gute Beiträge zur Reduzierung des Energiebedarfs.

 

 

Logo

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.